Gerüstbau

SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN

Die "neue" Baustellenverordnung: Mehr Pflichten und Verantwortung für Bauherren

Obwohl die als "neue Baustellenverordnung" (BaustellV) bezeichnete Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schon seit dem 1. Juli 1998 gilt, sind sich die meisten Bauherren über deren Bedeutung nicht bewusst.

Die BaustellV dient der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie und soll helfen, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Neu ist, dass neben den am Bau tätigen Handwerkern nunmehr auch der Bauherr - als Verursacher - für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich ist.

Wenn der Bauherr nicht über die notwendige Sachkenntnis verfügt, muss er einen sogenannten SiGe-Koordinator mit den erforderlichen Leistungen beauftragen.

Sollte der Bauherr seinen Pflichten im Rahmen der Baustellenverordnung nicht nachkommen, muss er mit einem Bußgeld rechnen und wird bei einem möglichen Arbeitsunfall auf der Baustelle entsprechend zur Verantwortung gezogen.

pdf-Dateien zum Download: [Baustellenverordnung] · [Muster-SiGePlan]
[BaustellV Anl. 4 ] · [Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen]

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