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SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN [Teil 3]
Leistungen als Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach
Baustellen-
verordnung (BaustellV vom 10.06.1998 mit Ergänzung vom 23.12.2004):
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Vorankündigung von Baustellen bei den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern
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Unterstützung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepten in der
Planungsphase
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Beratung bei der Einbindung von Maßnahmen in Ausschreibungs- und
Vergabeunterlagen
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Erstellung von SiGe-Plänen und Einführung aller Beteiligten in die
Unterlagen
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Koordination der bauausführenden Unternehmen in der Ausführungsphase
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Baubegehungen und Dokumentationen
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Erstellung von Baumerkmalsakten für spätere Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten
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Gefährdungsbeurteilungen von Bauleistungen nach § 5 ArbSchG und § 3
BetrSichV
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Planung von Baustelleneinrichtungen und Sicherheitskonzepten
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Beratung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum
Gerne benennen wir Ihnen entsprechende Referenzen.
Unser Leitsatz: Kooperation statt Konfrontation.
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