SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN [Teil 3]

Leistungen als Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach Baustellen-
verordnung (BaustellV vom 10.06.1998 mit Ergänzung vom 23.12.2004):

- Vorankündigung von Baustellen bei den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern
- Unterstützung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepten in der Planungsphase
- Beratung bei der Einbindung von Maßnahmen in Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen
- Erstellung von SiGe-Plänen und Einführung aller Beteiligten in die Unterlagen
- Koordination der bauausführenden Unternehmen in der Ausführungsphase
- Baubegehungen und Dokumentationen
- Erstellung von Baumerkmalsakten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

- Gefährdungsbeurteilungen von Bauleistungen nach § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV
- Planung von Baustelleneinrichtungen und Sicherheitskonzepten
- Beratung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum

Gerne benennen wir Ihnen entsprechende Referenzen.
Unser Leitsatz: Kooperation statt Konfrontation.

[Baustellenverordnung] [Muster-SiGePlan] [Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen] [BaustellV Anl. 4 ]   als pdf zum Download

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