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SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN [Teil 1]
Die "neue"
Baustellenverordnung: Mehr Pflichten und Verantwortung für
Bauherren
Obwohl die als "neue Baustellenverordnung" bezeichnete Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schon seit dem 1. Juli 1998
gilt, sind sich die meisten Bauherren über deren Bedeutung
nicht bewusst.
Die BaustellV dient der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie und soll
helfen, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Neu ist, dass
neben den am Bau tätigen Handwerkern nunmehr auch der Bauherr - als
Verursacher - für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften
verantwortlich ist.
Wenn der Bauherr nicht über die notwendige Sachkenntnis
verfügt, muss er einen sogenannten SiGe-Koordinator mit den
erforderlichen Leistungen beauftragen.
Sollte der Bauherr seinen Pflichten im Rahmen der Baustellenverordnung nicht
nachkommen, muss er mit einem Bußgeld rechnen und wird bei einem möglichen Arbeitsunfall auf der Baustelle
entsprechend zur Verantwortung
gezogen.
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