Energie

ENERGIEAUSWEIS FÜR GEBÄUDE

Ziel der Energieausweise für Gebäude ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen und die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden als Qualitätsmerkmal "verbraucherfreundlich" zu visualisieren.

Seit dem 01.05.2014 muss jeder Gebäudeeigentümer bei dem Verkauf einer Immobilie und bei einem Mieterwechsel einen Energieausweis vorlegen. Dieser Ausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes in Form von Energiekennwerten und Effizienzklassen, und soll helfen, die Höhe der Energiekosten abzuschätzen.

Mit Hilfe der Energiekennwerte und der Effizienzklassen können Käufer und Mieter - wie bei Haushaltsgeräten üblich - nun Gebäude auch energetisch miteinander vergleichen. In Immobilienanzeigen ist die Angabe der energetischen Werte inzwischen Pflicht geworden.

Bei Bestandsgebäuden müssen im Energieausweis außerdem Empfehlungen über kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen enthalten sein. Für Nichtwohngebäude und kommunale Bauten gelten Sonderregelungen.

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